Der Elternrat der Schule ist ein Gremium, welches sich aus den jeweils gewählten Elternsprechern der einzelnen Klassen zusammensetzt.
Der bzw. die Vorsitzende des Elternrates ist gleichzeitig Mitglied der Schulkonferenz.
Die Anzahl der Elternrats-Mitglieder richtet sich nach der jeweiligen Anzahl der Klassen.
Aus jeder Klasse wird also der Elternsprecher und meist auch ein Stellvertreter in den Elternrat deligiert.

In der ersten Sitzung im neuen Schuljahr wählen die Elternrats-Mitglieder je eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in und eine/n Schriftführer/in.
Gewählte Vertreter des Elternrates sind im aktuellen Schuljahr:

 Vorsitzende/r:   Frau Höppner
 Stellvertreter/in:  Frau Bokeloh
 Schriftführer/in:  Herr Müller


Der Elternrat trifft sich mindestens 2 mal pro Schulhalbjahr. Der Schulleiter nimmt auf Einladung meist an diesen Sitzungen teil.
Durch den Elternrat werden die Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger sowie den Schulaufsichtsbehörden vertreten.
Alle rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Elternrates sind im Schulgesetz und in der Elternmitwirkungsverordnung festgelegt.

In Elternrats-Sitzungen werden aktuelle Themen zum Schulalltag und zu Schulprojekten besprochen.
Aber auch die Eltern bewegende Themen werden vorgetragen und möglichst geklärt.
Der Elternrat ist also wichtiges Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule, denn nur wenn ein vernünftiger Weg miteinander gegangen wird, kann man auch Ziele erreichen.

Eltern, die Probleme im Schulalltag bewegen, können diese über ihren jeweiligen Klassenelternsprecher, über das Sekretariat der Schule oder per E-Mail an den Elternrat weiterleiten.
Oft hilft schon ein kurzes Gespräch und eventuelle Mißverständnisse lassen sich aus dem Weg räumen, bevor sie sich zu größeren Problemen aufschaukeln.
Anregungen und Vorschläge, die den Schulalltag erleichtern oder verbessern, nimmt der Elternrat ebenfalls gern entgegen.