Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
am 29. März wurde durch das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung die neue Schul- und Kita-Corona- Verordnung beschlossen, welche ab 03.April in Kraft tritt.
Neu ist, dass
- Ab der kommenden Woche die Maskenpflicht auf dem Schulgelände entfällt. Dennoch wird das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
- Bis zu den Osterferien gilt weiterhin eine zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Tritt ein positiver Coronafall in einer Klasse auf, muss der betroffene Schüler bzw. die betroffene Schülerin in häusliche Lernzeit. Die übrigen Schüler und Schülerinnen können in der Schule bleiben. Für die betreffende Klasse gilt weiterhin eine tägliche Testpflicht an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Schüler und Schülerinnen.
K. Zieris
Oberschulkonrektorin